Barrierefreiheitserklärung

Die Stadthalle Balingen ist bemüht, diese Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite.
1. Stand der Vereinbarung mit den AnforderungenDiese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

2. Nicht barrierefreie Inhalte Diese Webseite verfügt wegen einer unverhältnismäßigen Belastung bislang nicht über Texte in Leichter Sprache und enthält keine Videos in Gebärdensprache. Eine Umsetzung dieser Punkte ist jedoch in Arbeit.
3. Erstellung dieser Erklärung zur BarrierfreiheitDiese Erklärung wurde am 16.03.2022 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldungen und Fragen zu dieser Barrierefreiheitserklärung können an den stellv. Geschäftsführer, Jörn de Haan per e-Mail an joern.de_haan@balingen.de gerichtet werden.
 
5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.